Kosten für Einzel- oder Paartherapie

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker (für Psychotherapie) entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassennach meiner Erfahrung nur selten möglich.

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die “Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie” sowie die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilpraktiker ohne ärztliche Bestallung“.

Sonderfall Paartherapie: Die Kosten für Paartherapie/Paarberatung oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die “Heilkunde” fallen, werden weder von gesetzlichen Krankenkassen noch von privaten Versicherungen übernommen.

Es kann auch bei Privatpatienten und Selbstzahlern zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Vergütung verzichtet werden soll.


Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?

  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen
  • Wenn Sie keinen konsularischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
  • Wenn Sie freie Methodenwahl haben möchten und sich nicht auf die kassenzugelassenen Verfahren beschränken wollen.
  • Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Behandlung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
  • Wenn Sie die Anzahl und die Dauer der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.